Alle nachfolgenden deutschen Haftungs- und Geschäftsbedingungen sind sofern sie mit dem thailändischen Rechtssystem übereinstimmen, gültig. Bei unterschiedlichen rechtlichen Festlegungen wird nur die jeweilige anzupassende Klausel gegen die des thailändischen Rechts ersetzt. Alle anderen Klauseln bleiben bestehen und davon unberührt.
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Boothsabong Kongin
72/36 Soi Attakavee 8, Attakavee Rd.
Nakhon Sawan 60000
Mail: info@kongin.online
Internet: https://kongin.online/
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsrecht der Firma Kongin Online
1. Allgemeines
1.1.a Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen. Bedingungen des Bestellers und abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Als Anerkennung gilt weder unser Schweigen auf die Zusendung von Bedingungen noch die Ausführung eines Auftrags durch uns.
1.1.b Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Firma Kongin Online beim Online- und Katalogversandhandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge:
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- gesetzliche Regelung.
1.1.c Auf unserer Webseite informieren wir den Kunden unverbindlich über unsere Produkte.
Unser Katalog enthält lediglich unverbindliche Informationen und dient der Orientierung. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Kongin Online behält sich vor, Teile oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen.
1.2 Spätestens mit Annahme unserer Waren oder Leistungen (Werksleistungen) erkennt der Besteller diese Bedingungen an.
2. Angebote, Bestellungen
2.1.a Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die in unseren Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und Angeboten enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten sowie in Bezug genommene DIN, VDE oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung des Herstellers eine Eigenschaftszusicherung dar.
2.1.b Informationen zum Fernabsatzvertrag
Ein Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und der Firma Kongin Online, 72/36 Soi Attakavee 8, Attakavee Rd., 60000 Nakhon Sawan, vertreten durch die Inhaberin, Boothsabong Kongin, zustande.
Der geschäftliche Zweck des Vertrages ist auf den Verkauf unserer angeboten Waren ausgerichtet und kommt durch eine Bestellung per Post, Telefax, Telefon oder Internet und durch anschließende Annahme der Bestellung durch unser Unternehmen in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder das Zusenden der bestellten Ware zustande.
Bei telefonischer Bestellung übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Übermittlungsfehler.
Ein Vertragsschluss ist möglich in deutscher und englischer Sprache.
2.2 Der Besteller übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und von ihm zur Verfügung zu stellenden Teile.
2.3. Waren-Bestellungen durch Auktionshäuser im Internet, wie z.B. EBAY, sind rechtsverbindlich. Stornierungen sind nur gegen eine Stornogebühr von 10% des Warenbruttowertes möglich. Hier gelten zudem die AGBs des Auktionshauses.
2.4 Werksleistungsbestellungen
Nationale Dienstleistungsbestellungen (auch Werksleistungen) sind verbindlich und müssen im Fall einer “Nicht In Anspruchnahme” 24 Std. vor Terminbeginn storniert werden, da sonst eine Leistungsausfallgebühr (Entschädigung des Dienstleisters für entgangene Einnahmen) in Höhe von 50% der kalkulierten Zeitaufwendung (mind. 2 Stunden) berechnet werden muss.
Internationale Werksleistungen:
Werksleistungsbestellungen für Auslandsdienstleistungen müssen, im Falle einer “Nicht In Anspruchnahme”, 30 Tage vor Terminbeginn storniert werden, hier wird in jedem Fall eine Leistungsausfallgebühr (Entschädigung des Dienstleisters für entgangene Einnahmen und bereits geleistete Vorbereitungsaufwendungen) in
a) Höhe von 50% der kalkulierten Zeitaufwendung (mind. 24 Stunden)
a) Höhe der vollen Aufwandskosten zur Vorbereitung und Planung der Dienstleistungen
b) Höhe der vollen Schäden für die aus der Dienstleistungsbestellung entstandenen zusätzlichen Personalkosten
c) Höhe der vollen Kosten zur Rückabwicklung der evtl. entstanden Kosten wie Flug, Hotel, Fahrzeugmiete etc.
fällig, sofern diese Kosten angefallen sind oder anfallen werden.
Entfallende, auch ordentlich gekündigte Werksleistungsbestellungen für Auslandsdienstleistungen mit außerordentlicher Aufwandskalulation (hoher Rabattierung > 20%) aufgrund einer besonderen Vertragsgrundlage, z.B. Personalübernahme, müssen, im Falle des Entfalls der Vertragsgrundlage im vollem Umfang zu den normalen Preiskonditionen nachberechnet werden. Eine Verjährung ist hier nicht möglich !
Die Leistungsausfallsgebühr beträgt
a) die volle Höhe der entgangenen Einnahmen aus einem ordentlichen (nicht rabattierten Werksvertrags abzgl. 20% Stammkundenrabatt)
b) die volle Höhe der Schäden für die, aus der nicht Einhaltung der Vertragsgrundlage zur Dienstleistungsbestellung, entstandenen zusätzlichen Personalkosten
c) die volle Höhe der Kosten zur Rückabwicklung / Entschädigung der betroffenen Personen, Lohnausfall, Wohnungsverlust, etc.
und ist sofort fällig, sofern diese Kosten angefallen sind oder nachweislich anfallen werden.
3. Lieferzeit und Teillieferung von Waren, Dienstleistungen und Werksleistungen
3.1 Sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, sind Lieferfristen und -termine (Lieferzeit) als annähernd zu betrachten und setzen in jedem Fall die einvernehmliche Klärung (in schriftlicher Form) aller für die Auftragserfüllung von uns benötigten Fakten voraus. Fristen für den Provisionsgütervertrieb gelten nur für die Vertriebsdauer, nicht für den Vertriebserfolg.
3.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder wenn Versand-/Leistungsbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn unsere Lieferungen bzw. Leistungen infolge von uns nicht zu vertretender Umstände sich verzögern einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen konkret unvorhersehbaren Hindernissen, die bei uns oder unseren Unterlieferanten eintreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Wird durch die Verlängerung der Lieferzeit die für uns bei der Abgabe des betreffenden Angebots zugrunde gelegte Kostensituation erheblich verändert oder ist die Erbringung der Leistung für uns in sonstiger Weise unzumutbar, sind wir unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. Leistungen aus dem Vertrieb von Werbeflächen unterliegen nur einer vertrieblichen Frist. Erfolgsfristen sind beim Vertieb von Fremdgütern, Werbeflächen, Vermietungen nicht zulässig.
3.4 Liegt Verzug vor wird der Kunde in der Regel binnen 48Std. informiert und bei Vorkasse Verkaufsverträgen die Rückzahlung angeboten. Gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, er lehne nach Ablauf dieser Frist die Annahme dieser Leistung ab, und halten wir die Nachfrist nicht ein, so ist er zum Rücktritt berechtigt und es wird automatisch eine Rückabwicklung (Storno und Rückzahlung des ungekürzten Vorkassebetrages des Produktes).
3.5 Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge unseres Verschuldens entstanden ist, Schaden erwächst, ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5% im ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung (-leistung), der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Gilt nicht für den Vertrieb von Provisionsgütern wie Werbeflächen, Vermietungen, Retailprodukten mit Herstellungsfehlern usw.
3.6 Der Besteller kann unter Ausschluß weiterer Ansprüche ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Leistung endgültig unmöglich ist. Dasselbe gilt bei anfänglichem Unvermögen. Er kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die Ausführung eines Teiles der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. In allen Fällen beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird.
3.7 Jeder Rücktritt oder Absprache hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen.
3.8 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
3.9 Werden Vertriebsvereinbarungen vorzeitig gekündigt, d.h. können Provisionsgüter aufgrund zu kurzer Fristen nicht vertrieben werden (Vermietungen, Verpachtungen) so ist eine Verwaltungspauschale von 10% des Auftragswertes zzgl. Mehrwertsteuer vom Auftraggeber zu bezahlen. Für den Vertrieb von Provisionsgütern ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, eine Mindestfrist von einem Jahr erforderlich. Schadensersatzansprüche bei Nichtvermittlung sind ausgeschlossen.
4. Preise von Waren, Dienstleistungen und Werksleistungen
4.1 Die Preise gelten ohne Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme ab Lager ausschließlich Verpackung und sonstigem Verwaltungsaufwand (z.B. Telefonkosten bei Vertriebsaufträgen).
Alle Preisangaben in unserem Onlineshop sind Endkundenpreise und enthalten die am Tag der Erscheinung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Erhöhung der Umsatzsteuer nach Publizierung erfolgen, sind wir zur Berechnung des geänderten Umsatzsteuersatzes verpflichtet.
Unsere Rechnungen enthalten, neben dem Nettopreis für die Ware, die Preise für ergänzende Leistungen wie Verpackung, Versand etc. sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer.
Provisionsgüter wie Vermietung von Werbeflächen werden einmalig für den Verlauf einer Vermietungsfrist mit einer Provision von 25%, bei einer Anzahlung von 10% Verwaltungs-/Vertriebskosten, oder mit einer Provision von 30% belegt. Dienstleistungen wie Projektberatungen sind sofort zahlbar, unabhängig vom Beginn und Ende des Projektes.
4.2 Spätestens mit dem Erscheinen einer neuen Publikation verlieren alle früheren Preise ihre Gültigkeit. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, einen Preis auch schon vorher zu ändern. Alle unsere Preise gelten ab unserem Lager in Euro.
4.3 Sie können ausschließlich wie folgt bezahlen:
- Vorkasse, Vorrauszahlung oder PayPal
- Kreditkarte per PayPal (auch ohne PayPal Account)
- Swift Code Anweisung
4.4 Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, (die schriftliche Zustimmung der Kongin Online ist erforderlich) oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen auf dem Kaufvertrag beruht.
5. Versand von Waren
5.1 Versand erfolgt ab Lager auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Versand- und Verpackungsvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Behälter, Gitterboxen, Kassetten und Paletten gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über; sie sind spesenfrei an den Eigentümer zurückzusenden. Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
5.3 Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Bestellers, so geht mit Eintritt der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Wir sind berechtigt, die durch die Lagerung in unserem Werk entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden vollendeten Monat dem Besteller zu berechnen. Gegebenenfalls können wir nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand verfügen und dem Besteller mit angemessen verlängerter Frist beliefern.
6. Zahlungsmodalitäten bei Waren und Dienstleistungen aller Art.
6.1 Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung in der Vertragswährung netto ohne Abzug zur Zahlung fällig (Vorkasse). Auch soweit Forderungen gestundet sind, werden sie sofort ohne Abzug fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit der Zahlung in Verzug (14 Tage) kommt oder wenn uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage oder finanzielle Situation bekannt wird. In diesem Fall können wir Wechsel auch ohne Begründung fällig stellen oder sie zurückgeben und dafür sofortige Barzahlung verlangen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden unbeschadet weitergehender Rechte bankübliche Zinsen, mindestens in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank und eine Bearbeitungsgebühr Säumniszuschlag in Höhe von 1% mindestens jedoch 10 Euro in Rechnung gestellt.
6.2 Die Zahlung mit Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung, wobei Diskontspesen zu Lasten des Bestellers gehen und sofort nach Aufgabe zu zahlen sind. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Bei Wechseln oder Schecks, die auf Nebenplätze oder auf das Ausland bezogen sind, übernehmen wir keine Verpflichtung für rechtzeitige Vorlegung oder Protesterhebung.
6.3 Der Besteller ist zur Zurückbehaltung der Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.4 An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, liefern wir gegen Vorkasse des Rechnungsbetrages. Nach schriftlicher Zustimmung auch gegen Bar-Nachnahme.
6.5 Mieten sind im Voraus zu zahlen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass bei Mietverzug die angemietete Ware dem Vermieter, ohne Rücksicht auf Beeinträchtigung der Geschäftsfähigkeit des Mieters, zusteht und unfrei innerhalb der vom Vermieter gesetzten Frist, spätestens jedoch nach 2 Wochen, zuzustellen ist. Mietverluste übernimmt der Mieter.
6.6 Agenturaufträge wie Satz von Anzeigen, Präsentationen oder WEB-Design sind im Voraus, bzw. bei Auftragserteilung zu entrichten. Abweichungen müssen schriftlich festgehalten werden und mit beidseitigem Einverständnis (schriftliche Vertragserweiterungen/Sonderregelungen) gezeichnet werden.
7. Sicherheitsleistung
Gehen vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht ein oder werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind, so sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, vor Lieferung Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheiten für unsere Forderungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, falls keine Sicherheiten gegeben werden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Dokumentationen bei Beratung), bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund vor, einschließlich eventueller Wechselforderungen, von Dritten erworbener Forderungen und Forderungen mit uns verbundener Unternehmen (ausweislich unseres Geschäftsberichtes). Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern , sofern nicht der Besteller hierfür nachweislich versichert ist.
8.2 Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges berechtigt.
8.3 Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltswaren wird stets für uns vorgenommen, ohne daß wir daraus verpflichtet werden. Wird die Vorbehaltsware mit nicht uns gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört.
8.4 Der Besteller verwahrt das Eigentum oder das Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
8.5 Der Besteller ist unter Ausschluß anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, sofern die aus der Weiterveräußerung erwachsende Forderung abtretbar ist. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt im Falle der Zahlungseinstellung. Der Besteller wird die Vorbehaltsware unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen, wenn der Dritterwerber nicht sofort bezahlt. Bei Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt alle ihm hieraus erwachsenden Forderungen an uns ab. Solange der Besteller schon jetzt alle ihm hieraus erwachsenden Forderungen an uns ab. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er zum Einzug ermächtigt. Auf Verlangen er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen. Unterlagen auszuhändigen, den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderung auszustellen. Wir sind ermächtigt im Namen des Bestellers den Drittschuldner von der Forderungsabtretung zu benachrichtigen. Bei Weiterveräußerung unserer Ware mit fremden Sachen gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe unseres Rechnungsbetrages als abgetreten. Als Veräußerung im vorstehenden Sinne gilt auch der Einbau der Vorbehaltsware in Grundstücke oder Bauwerke und die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge.
8.6 Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermögenslage oder Verschlechterung der finanziellen Situation des Bestellers ist er auf Verlangen zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Rücknahme sowie die Pfändung der Ware durch uns gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung als Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
8.7 Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind.
8.8 Übersteigen die uns aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 25%, verpflichten wir uns insoweit, die Sicherungen auf Anforderung freizugeben.
9. Vorkaufsrecht
Der Besteller räumt uns das Vorkaufsrecht an den Beständen unserer Erzeugnisse für alle Fälle der Insolvenz sowie der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung ein.
10. Gewährleistung bei Warenlieferung sowie sonstiger Dienstleistungen und Werksleistungen
10.1 Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Lieferungs- oder Leistungsmängeln einschließlich von Falschlieferungen oder -Leistungen gelten die im folgenden angeführten Regelungen. Umfaßt unsere Vertragsleistung auch die Montage oder Inbetriebnahme oder handelt es sich um einen selbständigen Reparaturauftrag oder sonstige werkvertragliche Leistungen, gelten die nachstehenden Bedingungen auch für etwaige Montage-, Inbetriebnahme- bzw. Reparatur- oder sonstige Werkleistungen. Für Software von Fremdherstellern wird keine Gewährleistung übernommen.
10.2 Wir leisten Gewähr entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Für Eigenschaftszusicherungen haften wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Erklärung. Allgemeine Änderung in Konstruktion oder Ausführung vor Lieferung eines Auftrags berechtigen zu keiner Beanstandung.
10.3 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürliche Abnutzung. Gleiches gilt für beigestellte Teile des Bestellers.
10.4 Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatz des fehlerhaften Erzeugnisses oder Teiles. Im Einzelfall behalten wir uns die Erteilung einer Gutschrift in Höhe des dem Besteller berechneten Wertes des fehlerhaften Erzeugnisses vor. Beanstandete Erzeugnisse sind auf unser Verlangen zur Instandsetzung kostenfrei an uns einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrügen tragen wir außer den Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die unmittelbaren Kosten des inländischen Versands sowie des Aus- und Einbaues, soweit sie in angemessenem Verhältnis zum Wert des beanstandeten Erzeugnisses stehen. Werden die von uns gelieferten Erzeugnisse ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten, erlischt unsere Gewährleistungs- und sonstige Haftung. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Besteller nach Mitteilung an uns das Recht, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Diese ersetzen wir insoweit, als sie uns bei Vornahme der Nachbesserung entstanden wären. Für Nachbesserung bzw. Nachlieferung haften wir in gleicher weise wie für die ursprüngliche Lieferung bzw. Leistung bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung geltenden Verjährungsfrist, mindestens aber für den Zeitraum von drei Monaten ab Abschluß der Nachbesserung oder Erbringung der Ersatzlieferung bzw. -Leistung. Der Besteller ist verpflichtet, uns nach vorheriger Absprache die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Kommt es weder zu einer Nachbesserung noch zu einer Ersatzlieferung, ist der Besteller nach Ablauf einer zu setzenden angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch bei Unmöglichkeit oder Unvermögen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. In allen Fällen begründeter Mängelrügen sind über den Anspruch auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche , wie Schadensersatz aus Gewährleistung bzw. positiver Vertragsverletzung, Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verspätung, Fehlschlagens oder Nichtvornahme der Nachbesserung beschränkt nach Maßgabe der Ziffer 11.
10.5 Ist der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere von Bedienungs und Wartungseinheiten – nicht vertragsgemäß verwendbar, haften wir ebenfalls nur im Umfang der Ziffern 10.4 und 11. Bei Beratungen haften wir nur, wenn dafür ein besonderes Entgelt schriftlich vereinbart wurde.
10.6 Der Anspruch auf Gewährleistung und sonstige Ansprüche verjähren in 6 Monaten nach Inbetriebnahme, längstens jedoch in 6 Monaten nach Gefahrübergang. Schäden, Mängel oder sonstige Beanstandungen sind, insbesondere bei Dienstleistungen (Werksleistungen), sofort – spätestens jedoch 14 Tage nach bekanntwerden, an uns mitzuteilen.
Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen ist ohne Einfluß auf die Zahlungspflichten und -Fristen. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig, ruhen unsere vorstehend geregelten Pflichten bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten.
10.7 Für Lizenzsoftware, Standardsoftware die zu Hardwarekomponenten bereits vom Hersteller beigefügt wird kann selbst wenn Installationsarbeiten vom Lieferanten durchgeführt worden sind, keine Gewährleistungshaftung übernommen werden. Dies gilt insbesondere im Zusammenspiel von mehreren unabhägigen Softwareprodukten. Bei definitiv vom Kunden bestellter und nicht funktionsfähiger Software kann keine Rücknahme erfolgen. Der Kunde muss sich vor Bestellung von Software über die Kompatibilität seiner gewünschten Programme bei den Herstellern direkt Auskunft und Zusicherungen einholen. Siehe Liezenzbestimmungen der Softwarehersteller.
10.8 Anwendergerechte Installation von Software beinhaltet keine Gewährleistung, da diese im Beisein des Anwenders und nach dessen Wünschen durchgeführt wird, und keine Haftungsgrundlage gegenüber dem Lieferanten beinhaltet. Der Kunde garantiert, daß für die zu installierende Software entsprechende Lizenzen vorhanden sind und er sich über die Kompatibilität zu anderen Softwareprodukten informiert hat. Die Dienstleistung/Werksleistung der Software-Installation im Kundenauftrag beinhaltet die Überwachung der korrekt durchzuführenden Installation und ist mit Beendigung (Abschluß der Installation durchgeführt). Fehlermeldungen und Korrekturen die während des Betriebs der Software auftreten sind mit dem Softwarehersteller (Support Hotline) abzuklären.
11. Schadensersatzhaftung
11.1 Soweit wir auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe und leitenden Angestellten. Dies gilt auch für die Verletzung von Schutzrechten.
11.2 Für die Sicherheit von kundenspezifischen Daten auf Datenträgern aller Art wird generell keine Haftung übernommen. Der Kunde / Besitzer der Daten ist verantwortlich für den Umfang und die Durchführung der Sicherung. Sollten Daten durch eine Reparatur oder Neuinstallation verloren gehen kann vom Lieferanten keine Haftung übernommen werden, da diese Daten für den Lieferanten unbekannt sind.
Auch Hinweise des Kunden auf vorhandene Daten verändern die Haftungsgrundlage nicht.
Für fehlgeschlagene Sicherungsaufträge aufgrund grobfahrlässiger Handhabung haftet der Lieferant lediglich in Betrags-Höhe der Zeitaufwendung für die Sicherungstätigkeit. Sicherungsaufträge die aufgrund anderer Umstände, wie Virenbefall oder sonstige Softwareschäden fehlschlagen unterliegen keiner Lieferantenhaftung.
11.3 Für Folgeschäden aus Datenverlusten oder Garantieabwicklungen haftet der Lieferant nicht, da der Kunde vorab für entsprechende Sicherheiten zu sorgen hat.
12. Zeichnungen und andere Unterlagen, Urheberrecht
An Dokumentationen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Besteller überlassen werden, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als die von uns angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Für Kunden (Domaininhaber) angefertigte Internetseiten (Entwürfe) sind vom Kunden sofort auf Urheberechte hin zu überprüfen (Rechtsanwalt) und entsprechende Urheberechtsvergütungen an den Urheber zu zahlen sofern es zu einer Publikation kommt. Dies schließt sämtliches Bildmaterial und Texte die nicht vom Domaininhaber stammen ein.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Weitnau im Allgäu, Deutschland.
13.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Kempten. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen sowie Urkundenprozesse. Wir sind auch berechtigt, den Besteller bei dem Gericht seines Geschäfts- bzw. Wohnsitzes zu verklagen.
14. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Geschäftsvorfällen stehenden Angaben werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns und uns verbundenen Unternehmen verarbeitet.
15. Widerrufsrecht
Bitte beachten Sie, dass das nachfolgende Widerrufsrecht nicht besteht, wenn wir Ihnen Waren geliefert haben, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist bzw. die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Zudem gilt ebenfalls kein Recht auf Widerruf bei Lieferungen von Waren/Produkten die ausschließlich für Sie, den Kunden, bestellt werden müssen, da es sich um Produkte für Oldtimer handelt (älter als 6 Jahre in der Fahrzeug und EDV-Branche).
Sofern das Widerrufsrecht nicht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen ist, können Sie den Vertrag entsprechend der nachfolgenden Regelungen widerrufen:
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Der Widerruf ist, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail), zu richten an:
Kongin Online
72/36 Soi Attakavee 8, Attakavee Rd.
Muang Paknampho
Nakhon Sawan 60000
Tel. +66 85 9662483 Email: info@kongin.online
Warensendungen oder Rücksendungen, wenn nicht anders schriftlich geregelt, bitte ausschließlich an:
Kongin Online
72/36 Soi Attakavee 8, Attakavee Rd.
Muang Paknampho
Nakhon Sawan 60000
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Dies gilt insbesondere bei kundenspezifischer Konfiguration von Hardware. Hier kann nach Gebrauch dieser Hardware, je nach Zustand (Gebrauchsspuren) maximal 50% rückvergütet werden. Erbrachte Dienstleistungen wie Installationskosten und Einweisungen können nicht zurückerstattet werden.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind frei zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt (gilt nur für Lieferungen innerhalb Deutschlands), oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
Stand ab 2018